Artikel 1 – Anwendbarkeit.
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Wastas.nl und gelten für alle ihre (sonstigen) Handlungen und Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich von Was- und Strijkservice Haaglanden akzeptiert wurden.
Artikel 2 – Definitionen.
In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die dahinter stehenden Bedeutungen:
a. Material: alle Stoffe, aus denen das Textil besteht.
b. Ausrüstung: alle Maschinen und Anlagen, einschließlich der sogenannten Peripheriegeräte, mit denen das Textil bearbeitet wird, sowie die dazugehörigen Teile;
Artikel 3 – Angebote.
Angebote, Offerten, Preise und Kostenvoranschläge, gleich ob in Preislisten, Anzeigen oder ähnlichem enthalten, sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 4 – Ausführung der Arbeiten/Lieferzeiten.
Der Zeitraum, innerhalb dessen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Strijkservice Haaglanden die vereinbarten Arbeiten oder Lieferungen ausgeführt haben muss, wird unter der Annahme festgelegt, dass sich die Umstände, unter denen die (Ab-)Lieferung erfolgt, nach Annahme des Auftrags nicht ändern.
Sollte eine solche Änderung der Umstände eintreten, unabhängig von deren Vorhersehbarkeit, die eine Verzögerung verursacht, wird der vereinbarte Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung entsprechend verschoben, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 für den Fall, dass Strijkservice Haaglanden aufgrund höherer Gewalt die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann.
Versand, Transport und/oder Übergabe von Waren, einschließlich Materialien, erfolgen stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
Artikel 5 – Mitwirkung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird Was- und Strijkservice Haaglanden stets rechtzeitig alle erforderlichen und nützlichen Mitwirkungen, Daten und Informationen bereitstellen, die Was- und Strijkservice Haaglanden für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten oder Lieferungen für notwendig hält. Wenn Textilien angeboten werden, von denen bekannt ist, dass sie Mängel aufweisen, muss der Auftraggeber Was- und Strijkservice Haaglanden dies im Voraus mitteilen. Wäsche, die nur zum Bügelservice bestimmt ist, muss sauber und unbeschädigt angeliefert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Kleidung auf persönliche Gegenstände. Bitte liefern Sie Kleiderbügel für Blusen und/oder Hemden mit. Wenn keine Kleiderbügel mitgeliefert werden, können diese gegen Bezahlung von Was- und Strijkservice Haaglanden bereitgestellt werden. Sollten Sie zum vereinbarten Abhol- oder Lieferzeitpunkt Ihrer Bügelwäsche nicht anwesend sein, sehen wir uns gezwungen, zusätzliche Lieferkosten zu berechnen.
Artikel 6a – Garantie.
Die Garantie von Was- en Strijkservice Haaglanden bedeutet, dass Was- en Strijkservice Haaglanden Mängel an den von ihr gelieferten Dienstleistungen kostenlos behebt. Wenn Was- en Strijkservice Haaglanden eine Garantie gewährt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderliche Mitarbeit zu leisten. Mitarbeit bedeutet unter anderem, das angebotene Textil erneut bereitzustellen, um es nochmals zu behandeln. Es wird gemäß den Pflegeetiketten gewaschen; sollte dennoch eine Abweichung auftreten, haftet Was- en Strijkservice Haaglanden nicht dafür.
Artikel 6b – Keine Garantie.
Die Garantie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde selbst ohne Zustimmung von Strijkservice Haaglanden Änderungen an den von Was- en Strijkservice Haaglanden erbrachten Dienstleistungen vornimmt. Strijkservice Haaglanden hat das Recht, die Garantie auszusetzen, wenn Rechnungen nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden.
Artikel 7 – Preise.
Die von Was- en Strijkservice Haaglanden angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, jedoch ohne eventuelle andere von staatlicher Seite auferlegte Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise in den Niederlanden steigen jährlich aufgrund der Inflation, was sich auch auf unsere Kosten auswirkt. Preisänderungen können jederzeit vorgenommen werden. Aktuelle Preise sind auf der Website veröffentlicht.
Artikel 8 – Zahlung.
Zahlungen erfolgen pünktlich zu den vereinbarten Zeitpunkten auf die von Was- und Strijkservice Haaglanden dem Auftraggeber mitzuteilende Weise. Bleibt der Auftraggeber mit der fristgerechten Zahlung in Verzug, ist Was- und Strijkservice Haaglanden berechtigt, für jeden Monat oder einen Teil davon, um den die Zahlungsfrist überschritten wird, eine Verzugszinsgebühr von 1 % des Rechnungsbetrags zu berechnen. Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzug, Einbehaltung oder Verrechnung in einem gesetzlichen Zahlungsmittel der Niederlande zu begleichen; der Auftraggeber hat niemals das Recht, die Zahlungspflicht auszusetzen. Was- und Strijkservice Haaglanden ist berechtigt, vor (weiterer) Leistung vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen, höchstens in Höhe des Betrags, den Was- und Strijkservice Haaglanden vom Auftraggeber zu fordern hat oder noch fordern wird. Neben den Rechnungsbeträgen und Zinsen ist Was- und Strijkservice Haaglanden berechtigt, alle außergerichtlichen Kosten, die durch die verspätete Zahlung entstanden sind, vom Auftraggeber zu verlangen. Außergerichtliche Kosten sind in jedem Fall geschuldet, wenn Was- und Strijkservice Haaglanden sich zur Eintreibung der Forderung der Hilfe Dritter bedient hat. Diese Kosten werden gemäß dem Inkassotarif berechnet, der von der Arbeitsgruppe für außergerichtliche Kosten des Niederländischen Gerichtsverbands empfohlen wird, mit einem Mindestbetrag von 100 € . Die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter durch Was- und Strijkservice Haaglanden zeigt die Höhe und Verpflichtung zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten an. Jeder Betrag, den Was- und Strijkservice Haaglanden vom Auftraggeber erhält, wird zunächst zur Begleichung aller eventuell fälligen Zinsen und Kosten verwendet und danach stets zur Begleichung der am längsten offenen Rechnung.
Artikel 9 – Vorzeitige Beendigung und Auflösung.
Erfüllt der Auftraggeber eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht ordnungsgemäß, nicht innerhalb einer gesetzten Frist oder nicht rechtzeitig, gerät der Auftraggeber in Verzug und ist Was- und Strijkservice Haaglanden berechtigt, ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention:
– die Ausführung des Vertrags und unmittelbar damit zusammenhängender Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist und/oder;
– diesen Vertrag und alle unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise zu kündigen, nachdem die Aussetzung vierzehn Tage gedauert hat, unbeschadet anderer Rechte von Strijkservice Haaglanden aus welchem Vertrag mit dem Auftraggeber auch immer, und ohne dass Was- und Strijkservice Haaglanden zu irgendeiner Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.
Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, einer Insolvenz, Stilllegung oder Liquidation des Auftraggebers sind alle Verträge mit dem Auftraggeber von Rechts wegen aufgehoben, es sei denn, Was- und Strijkservice Haaglanden verlangt innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftraggeber die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags bzw. der betreffenden Verträge, in welchem Fall Was- und Strijkservice Haaglanden ohne Mahnung berechtigt ist:
– die Ausführung des betreffenden Vertrags/der betreffenden Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist und/oder;
– alle etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, unbeschadet aller anderen Rechte aus welchem Vertrag mit dem Auftraggeber auch immer und ohne dass Waschen- und Bügelservice Haaglanden zu irgendeiner Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.
Der Auftraggeber kann einen Vertrag auf unbestimmte Zeit jederzeit kündigen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Abonnements werden im Voraus und pro Periode zu Beginn jeder Periode in Rechnung gestellt. Eine Kündigung kann für eine folgende Periode unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Artikel 10 – Abonnements
Abonnements werden pro Periode in Rechnung gestellt und der Rechnungsbetrag wird von Ihrem Konto eingezogen. Alle Abonnements haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Eine Aussetzung des Abonnements kann niemals rückwirkend erfolgen.
Artikel 11 – Haftung.
Waschen- und Bügelservice Haaglanden haftet nicht für kaputte, beschädigte und/oder verlorene Wasch- und/oder Bügelwaren, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Waschen- und Bügelservice Haaglanden zurückzuführen. Sollte Waschen- und Bügelservice Haaglanden für den Schaden an den Bügelwaren haftbar gemacht werden können, wird dieser anhand des Gebrauchswerts der Bügelwaren festgestellt und kann niemals höher als 50,00 € pro Auftrag und Kunde ausfallen.
Unter dem Nutzwert wird in diesem Zusammenhang der ursprüngliche Kaufwert der Bügelwäsche abzüglich der Abschreibung für die Nutzungsdauer dieses Gegenstands verstanden. Bei wertvollen Gegenständen, die nicht als solche angeboten wurden und von Was- und Bügelservice Haaglanden nicht vernünftigerweise als solche behandelt werden müssen, wird bei der Feststellung des Kaufbetrags vom normalen Wert eines vergleichbaren Gegenstands ausgegangen. Ebenso haftet Was- und Bügelservice Haaglanden nicht für den Verlust von Gegenständen bzw. Geld, das in der Bügelwäsche zurückgeblieben ist. Was- und Bügelservice Haaglanden haftet niemals für indirekte Schäden des Auftraggebers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, immaterieller Schäden, Betriebs- oder Umweltschäden.
Der Auftraggeber stellt Was- und Bügelservice Haaglanden von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung der von Was- und Bügelservice Haaglanden gelieferten Ware verursacht werden.
Artikel 12 – Höhere Gewalt.
Was- und Bügelservice Haaglanden haftet nicht, wenn und soweit sie ihre Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Unter höherer Gewalt versteht man jede äußere Einwirkung sowie jede Umstand, der vernünftigerweise nicht im Risiko von Was- und Bügelservice Haaglanden liegen muss. Verzögerungen oder Leistungsstörungen bei Zulieferern, Transportmöglichkeiten und Arbeitskämpfe gelten ausdrücklich als höhere Gewalt. Wenn und soweit Was- und Bügelservice Haaglanden ihre Verpflichtung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht erfüllen kann, werden die eventuell verpassten Boxen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Artikel 13 – Streitigkeiten.
Auf alle Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten und Vereinbarungen jeglicher Art ergeben, unterliegen der Zuständigkeit des Zivilgerichts am Sitz von Was- und Bügelservice Haaglanden, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.