Artikel 1 – Anwendbarkeit.

Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Wastas.nl und gelten für alle ihre (weiteren) Handlungen und Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich von Was- und Strijkservice Haaglanden akzeptiert wurden.

Artikel 2 – Definitionen.

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die dahinter stehenden Bedeutungen:
a. Material: alle Stoffe, aus denen das Textil besteht.
b. Ausrüstung: alle Maschinen und Anlagen, einschließlich der sogenannten Peripheriegeräte, mit denen das Textil bearbeitet wird, sowie die dazugehörigen Teile;

Artikel 3 – Angebote.

Angebote, Offerten, Preise und Kostenvoranschläge, gleich ob in Preislisten, Anzeigen oder ähnlichem enthalten, sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Artikel 4 – Ausführung der Arbeiten/Lieferzeiten.

Der Zeitraum, innerhalb dessen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Strijkservice Haaglanden die vereinbarten Arbeiten oder Lieferungen ausgeführt haben muss, wird unter der Annahme festgelegt, dass sich die Umstände, unter denen die (Ab-)Lieferung erfolgt, nach Annahme des Auftrags nicht ändern.

Sollte eine solche Änderung der Umstände eintreten, unabhängig von deren Vorhersehbarkeit, die eine Verzögerung verursacht, wird der vereinbarte Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung entsprechend verschoben, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 für den Fall, dass Strijkservice Haaglanden aufgrund höherer Gewalt die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann.

Versand, Transport und/oder Übergabe von Waren, einschließlich Materialien, erfolgen stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

Artikel 5 – Mitwirkung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber wird Was- und Strijkservice Haaglanden stets rechtzeitig alle erforderlichen und nützlichen Mitwirkungen, Daten und Informationen bereitstellen, die Was- und Strijkservice Haaglanden für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten oder Lieferungen für notwendig hält. Wenn Textilien angeboten werden, von denen bekannt ist, dass sie Mängel aufweisen, muss der Auftraggeber Was- und Strijkservice Haaglanden dies im Voraus mitteilen. Wäsche, die nur zum Bügeln bestimmt ist, muss sauber und unbeschädigt angeliefert werden. Wir bitten Sie, Ihre Kleidung auf persönliche Gegenstände zu überprüfen. Bitte liefern Sie Kleiderbügel für Blusen und/oder Hemden mit. Wenn keine Kleiderbügel mitgeliefert werden, können diese gegen Bezahlung von Was- und Strijkservice Haaglanden bereitgestellt werden. Sollten Sie zum vereinbarten Abhol- oder Lieferzeitpunkt Ihrer Bügelwäsche nicht anwesend sein, sehen wir uns gezwungen, zusätzliche Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 6a – Garantie.

Die Garantie von Was- en Strijkservice Haaglanden bedeutet, dass Was- en Strijkservice Haaglanden Mängel an den von ihr gelieferten Dienstleistungen kostenlos behebt. Wenn Was- en Strijkservice Haaglanden eine Garantie gewährt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderliche Mitarbeit zu leisten. Mitarbeit bedeutet unter anderem, das angebotene Textil erneut bereitzustellen, um es nochmals zu behandeln. Es wird gemäß den Pflegeetiketten gewaschen; sollte dennoch eine Abweichung auftreten, haftet Was- en Strijkservice Haaglanden nicht dafür.

Artikel 6b – Keine Garantie.

Die Garantie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde selbst ohne Zustimmung von Strijkservice Haaglanden Änderungen an den von Was- en Strijkservice Haaglanden erbrachten Dienstleistungen vornimmt. Strijkservice Haaglanden hat das Recht, die Garantie auszusetzen, wenn Rechnungen nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden.

Artikel 7 – Preise.

Die von Was- en Strijkservice Haaglanden angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, jedoch exklusive etwaiger anderer behördlich auferlegter Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise in den Niederlanden steigen jährlich aufgrund der Inflation, was sich auch auf unsere Kosten auswirkt. Preisänderungen können jederzeit vorgenommen werden. Aktuelle Preise sind auf der Website veröffentlicht.

Artikel 8 – Zahlung.

Zahlungen erfolgen pünktlich zu den vereinbarten Zeitpunkten auf die von Was- und Bügelservice Haaglanden dem Auftraggeber mitzuteilende Weise. Sollte der Auftraggeber mit der fristgerechten Zahlung in Verzug geraten, ist Was- und Bügelservice Haaglanden berechtigt, eine Verzugszinsvergütung von 1 % des Rechnungsbetrags für jeden Monat oder einen Teil davon, um den die Zahlungsfrist überschritten wird, zu berechnen. Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzug, Einbehaltung oder Verrechnung in einem gesetzlichen Zahlungsmittel der Niederlande zu begleichen; der Auftraggeber hat niemals das Recht, die Zahlungspflicht auszusetzen. Was- und Bügelservice Haaglanden ist berechtigt, vor (weiterer) Leistungserbringung vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen, höchstens in Höhe des Betrags, den Was- und Bügelservice Haaglanden vom Auftraggeber zu fordern hat oder noch fordern wird. Was- und Bügelservice Haaglanden ist berechtigt, neben den Rechnungsbeträgen und Zinsen alle außergerichtlichen Kosten, die durch die verspätete Zahlung entstanden sind, vom Auftraggeber zu verlangen. Außergerichtliche Kosten sind in jedem Fall geschuldet, wenn Was- und Bügelservice Haaglanden sich zur Eintreibung der Forderung der Hilfe Dritter bedient hat. Diese werden gemäß dem Inkassotarif berechnet, der von der Arbeitsgruppe für außergerichtliche Kosten des Niederländischen Gerichtsverbands empfohlen wird, mit einem Mindestbetrag von 100 € . Alle Beträge, die Was- und Bügelservice Haaglanden vom Auftraggeber erhält, werden zunächst zur Begleichung aller eventuell fälligen Zinsen und Kosten verwendet und danach stets zur Begleichung der am längsten offenen Rechnung.

Artikel 9 – Vorzeitige Beendigung und Auflösung.

Wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht ordnungsgemäß, nicht innerhalb einer gesetzten Frist oder nicht rechtzeitig erfüllt, gerät der Auftraggeber in Verzug und Was- und Bügelservice Haaglanden ist berechtigt, ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention:
– die Ausführung des Vertrags und unmittelbar damit zusammenhängender Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist und/oder;
– diesen Vertrag und alle unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise zu kündigen, nachdem die Aussetzung vierzehn Tage gedauert hat, unbeschadet anderer Rechte von Was- und Bügelservice Haaglanden aus welchem Vertrag mit dem Auftraggeber auch immer, und ohne dass Was- und Bügelservice Haaglanden zu irgendeiner Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.

Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, einer Insolvenz, Stilllegung oder Liquidation des Auftraggebers sind alle Verträge mit dem Auftraggeber von Rechts wegen aufgehoben, es sei denn, Was- und Bügelservice Haaglanden teilt dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags verlangt wird, in welchem Fall Was- und Bügelservice Haaglanden ohne Mahnung berechtigt ist:
– die Ausführung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist und/oder;
– alle etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, unbeschadet aller anderen Rechte aus welcher Vereinbarung mit dem Auftraggeber auch immer und ohne dass Was- und Bügelservice Haaglanden zu irgendeiner Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.

Der Auftraggeber kann eine Vereinbarung auf unbestimmte Zeit jederzeit kündigen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Abonnements werden im Voraus und pro Zeitraum zu Beginn jedes Zeitraums in Rechnung gestellt. Eine Kündigung kann für einen folgenden Zeitraum unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Artikel 10 – Abonnements

Abonnements werden pro Zeitraum in Rechnung gestellt und der in Rechnung gestellte Betrag wird von Ihrem Konto eingezogen. Alle Abonnements haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Eine Aussetzung des Abonnements kann niemals rückwirkend erfolgen.

Artikel 11 – Haftung.

Was- und Bügelservice Haaglanden haftet nicht für kaputte, beschädigte und/oder verlorene Wasch- und/oder Bügelwäsche, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Was- und Bügelservice Haaglanden zurückzuführen. Sollte Was- und Bügelservice Haaglanden für den Schaden an der Bügelwäsche haftbar gemacht werden können, wird dieser anhand des Gebrauchswerts der Bügelwäsche festgestellt und kann niemals höher als 50,00 € pro Auftrag und Kunde ausfallen.
Unter dem Nutzwert wird in diesem Zusammenhang der ursprüngliche Kaufwert der Bügelware abzüglich der Abschreibung für die Nutzungsdauer dieser Sache verstanden. Bei wertvollen Gegenständen, die nicht als solche angeboten wurden und von Was- und Bügelservice Haaglanden nicht vernünftigerweise als solche behandelt werden müssen, wird bei der Feststellung des Kaufbetrags vom normalen Wert eines vergleichbaren Gegenstands ausgegangen. Ebenso haftet Was- und Bügelservice Haaglanden nicht für den Verlust von Gegenständen bzw. Geld, das in der Bügelware zurückgeblieben ist. Was- und Bügelservice Haaglanden haftet niemals für indirekte Schäden des Auftraggebers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, immaterieller Schäden, Betriebs- oder Umweltschäden.

Der Auftraggeber stellt Was- und Bügelservice Haaglanden von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung der von Was- und Bügelservice Haaglanden gelieferten Ware verursacht werden.

Artikel 12 – Höhere Gewalt.

Was- und Bügelservice Haaglanden haftet nicht, wenn und soweit sie ihre Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Unter höherer Gewalt versteht man jede äußere Einwirkung sowie jede Umstände, die vernünftigerweise nicht im Risiko von Was- und Bügelservice Haaglanden liegen. Verzögerungen oder Leistungsstörungen bei Zulieferern, Transportmöglichkeiten und Arbeitsniederlegungen gelten ausdrücklich als höhere Gewalt. Wenn und soweit Was- und Bügelservice Haaglanden ihre Verpflichtung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht erfüllen kann, werden die eventuell verpassten Boxen zu einem späteren Zeitpunkt verarbeitet.

Artikel 13 – Streitigkeiten.

Auf alle Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten und Vereinbarungen ergeben, gleich welcher Art, unterliegen der Zuständigkeit des Zivilgerichts am Sitz von Was- und Bügelservice Haaglanden, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.