Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit Wastas.nl, einem Teil der Strijkservice Haaglanden B.V. (im Folgenden auch: Wastas).
Artikel 1 – Anwendbarkeit
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Wastas und gelten für alle ihre (sonstigen) Handlungen und Rechtshandlungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur, soweit Wastas sie schriftlich akzeptiert hat.
Artikel 2 – Definitionen
In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die dahinter angegebene Bedeutung:
- a. Material: alle Stoffe, aus denen das Textil zusammengesetzt ist.
- b. Geräte: alle Maschinen und Anlagen, einschließlich der sogenannten Peripheriegeräte, mit denen das Textil bearbeitet wird, sowie die zugehörigen Teile.
Artikel 3 – Angebote
Angebote, Offerten, Preise und Preisangaben, ob in Preislisten, Werbung und dergleichen oder nicht, sind völlig freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 4 – Ausführung der Arbeiten / Lieferzeiten
Der Zeitraum, innerhalb dessen bzw. der Zeitpunkt, zu dem Wastas die vereinbarten Arbeiten oder Lieferungen erbracht haben muss, wird in der Erwartung festgelegt, dass die Umstände, unter denen die (Aus)Lieferung erfolgt, nach Auftragsannahme nicht wechseln.
Tritt eine solche Änderung der Umstände – ungeachtet ihrer Vorhersehbarkeit – ein und entsteht dadurch Verzögerung, wird der vereinbarte Zeitpunkt der (Aus)Lieferung entsprechend verschoben, unbeschadet des nachstehenden Artikels 12 für den Fall, dass Wastas den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufgrund höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann.
Versand, Transport und/oder Übergabe von Waren, einschließlich Materialien, erfolgen stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
Artikel 5 – Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird Wastas stets rechtzeitig sämtliche Mitwirkung, Daten und Auskünfte zur Verfügung stellen, die Wastas für notwendig und nützlich erachtet, um die übertragenen Arbeiten oder Lieferungen ordnungsgemäß ausführen zu können. Werden Textilien angeboten, von denen bekannt ist, dass sie Mängel aufweisen, hat der Auftraggeber Wastas vorab darüber zu informieren. Wäsche, die ausschließlich für den Bügelservice bestimmt ist, ist sauber und unbeschädigt anzuliefern. Bitte überprüfen Sie Ihre Kleidung auf persönliche Gegenstände. Bitte liefern Sie Bügel für Blusen und/oder Hemden mit. Werden keine Bügel mitgeliefert, kann Wastas diese gegen Bezahlung stellen. Sind Sie zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung oder Lieferung Ihrer Wäsche nicht anwesend, sind wir gezwungen, Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 6a – Garantie
Die Wastas-Garantie bedeutet, dass Wastas Mängel in den von ihr erbrachten Dienstleistungen kostenfrei behebt. Gewährt Wastas Garantie, ist der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet. Mitwirkung umfasst insbesondere: das erneute Bereitstellen des angebotenen Textils, damit das Textil ein weiteres Mal behandelt werden kann. Es wird nach den Pflegeetiketten gewaschen; sollte unerwartet dennoch eine Abweichung auftreten, haftet Wastas dafür nicht.
Artikel 6b – Keine Garantie
Die Garantie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem in den von Wastas erbrachten Dienstleistungen vom Kunden selbst Änderungen ohne Genehmigung von Wastas vorgenommen werden. Wastas hat das Recht, die Garantie auszusetzen, wenn Rechnungen nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt werden.
Artikel 7 – Preise
Die von Wastas angegebenen Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und exklusive eventueller anderer staatlich auferlegter Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. In den Niederlanden steigen die Preise jährlich infolge von Inflation. Dies wirkt sich auch auf unsere Kosten aus. Etwaige Preisänderungen können jederzeit umgesetzt werden. Aktuelle Preise stehen auf der Website.
Artikel 8 – Zahlung
Zahlungen erfolgen pünktlich zu den vereinbarten Zeitpunkten in der von Wastas dem Auftraggeber mitgeteilten Weise. Bleibt der Auftraggeber mit fristgerechter Zahlung in Verzug, ist Wastas berechtigt, eine Zinsentschädigung von 1% des Rechnungsbetrags pro Monat oder Teil davon, um den die Zahlungsfrist überschritten wird, zu berechnen. Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Skonto, Abzug oder Verrechnung zu zahlen, in einem niederländischen gesetzlichen Zahlungsmittel; der Auftraggeber hat nie das Recht, die Zahlungspflicht auszusetzen. Wastas ist berechtigt, vor (weiterer) Leistung vom Auftraggeber Vorauszahlung zu verlangen, höchstens bis zur Höhe des Betrags, den Wastas vom Auftraggeber zu fordern hat oder erhalten wird.
Wastas ist berechtigt, neben den Rechnungsbeträgen und Zinsen vom Auftraggeber alle außergerichtlichen Kosten zu fordern, die durch die nicht rechtzeitige Zahlung entstanden sind. Außergerichtliche Kosten sind insbesondere geschuldet, wenn Wastas sich für die Beitreibung der Hilfe Dritter bedient hat. Sie werden gemäß dem Inkassotarif berechnet, der von der Arbeitsgruppe für außergerichtliche Kosten der Niederländischen Vereinigung für Rechtsprechung empfohlen wird, mit einem Mindestbetrag von 100 €. Allein aus der Tatsache, dass Wastas sich der Hilfe eines Dritten bedient hat, ergibt sich Höhe und Zahlungspflicht der außergerichtlichen Kosten. Jeder Betrag, den Wastas vom Auftraggeber empfängt, dient zunächst der Begleichung etwaiger fälliger Zinsen und Kosten und dann stets der ältesten offenen Rechnung.
Artikel 9 – Vorzeitige Beendigung und Auflösung
Erfüllt der Auftraggeber eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb gesetzter Frist, gerät er in Verzug, und Wastas ist ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Anordnung berechtigt:
- die Ausführung des Vertrags und unmittelbar damit zusammenhängender Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder
- diesen Vertrag und alle unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, nachdem die Aussetzung vierzehn Tage gedauert hat, unbeschadet aller anderen Rechte von Wastas aus jeglichem Vertrag mit dem Auftraggeber und ohne dass Wastas zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Im Falle einer (vorläufigen) Zahlungseinstellung, eines Konkurses, einer Stilllegung oder Liquidation des Auftraggebers werden alle Verträge mit dem Auftraggeber von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, Wastas teilt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Frist mit, dass sie die Erfüllung (eines Teils) des/der betreffenden Vertrags/Verträge verlangt. In diesem Fall ist Wastas ohne Inverzugsetzung berechtigt:
- die Ausführung des/der betreffenden Vertrags/Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder
- etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, alles unbeschadet aller anderen Rechte aus jeglichem Vertrag und ohne Schadensersatzpflicht.
Der Auftraggeber kann einen unbefristeten Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Abos werden im Voraus pro Periode zu Beginn jeder Periode in Rechnung gestellt. Eine Kündigung kann mit zwei Monaten Frist für eine folgende Periode wirksam werden. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Artikel 10 – Abos
Abos werden pro Periode in Rechnung gestellt, und der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Alle Abos haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Eine Aussetzung des Abos kann nie rückwirkend erfolgen.
Artikel 11 – Haftung
Wastas haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Wäsche- bzw. Bügelware, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Wastas zurückzuführen. Wenn Wastas für Schäden an der Ware haftbar gemacht werden kann, wird die Haftung nach dem Gebrauchswert bestimmt; der Schadensersatz übersteigt nie 50 € pro Auftrag und Kunde.
Unter Gebrauchswert wird hier der ursprüngliche Kaufwert der Ware abzüglich der Abschreibung für die Nutzungsdauer verstanden. Bei wertvollen Sachen, die nicht als solche angegeben wurden und die Wastas nicht vernünftigerweise als solche behandeln musste, wird der Kaufpreis anhand des normalen Werts einer vergleichbaren Sache festgelegt. Wastas haftet auch nicht für den Verlust von Gegenständen oder Geld, das in der Wäsche zurückgeblieben ist. Wastas haftet nie für mittelbare Schäden des Auftraggebers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, immateriellen Schäden, Betriebs- oder Umweltschäden.
Der Auftraggeber stellt Wastas frei von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die durch die Nutzung der von Wastas gelieferten Leistung entstehen.
Artikel 12 – Höhere Gewalt
Wastas haftet nicht, soweit sie ihren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen kann. Höhere Gewalt umfasst jede Sache von außen sowie jeden Umstand, der vernünftigerweise nicht zu Lasten von Wastas gehen sollte. Verzögerung oder Schlechtleistung durch Lieferanten, Transportmöglichkeiten und Streiks gelten ausdrücklich als höhere Gewalt. Soweit Wastas ihre Verpflichtung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht erfüllen kann, werden etwaige verpasste Runden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Artikel 13 – Streitigkeiten
Auf alle Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten aus Angeboten und Verträgen, gleich welcher Bezeichnung, werden dem Urteil des bürgerlichen Gerichts unterstellt, das am Sitz von Wastas zuständig ist, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.